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Beratungsvertrag

Nicht immer ist ein Pauschalberatungsvertrag [Begriff] eine ausreichende Lösung: Die städige Aktualisierung von AGB (Einkaufs- und Lieferbedinungen) Lizenzen für Software oder Marken, regelmäßiger Abschluss und Beratung zu Projekt- und Großverträgen sind nur einige Beispiele.

Hier bietet sich ein dauerhafter Beratungsvertrag an. Im Rahmen dieser dauerhaften Beratung werden die anwaltlichen Leistungen pauschal - in der Regel nach Stunden abgerechnet. Im Gegensatz zum Pauschalberatungsvertrag ist die Kooperation aber auf Dauer angelegt. Auf diese Weise können besonders effektiv vorsorglich Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Dies dient der Kundenbindung und ermöglicht eine schnelle und wirtschaftliche Bearbeitung von Aufträgen.

Ob ein längerfristiger Beratungsvertrag sinnvoll ist, kann insbesondere durch einen ersten Honorarvertrag getestet werden. Informationen zu: Honorarverträgen

Wir wollen für Sie die individuelle und passende Dienstleistung anbieten. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Kontaktadresse: [klicken Sie hier]

 
 
 
 

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