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Neu: Recht der Online-Auktionen

 

Vergütungsvereinbarung

Der Honorarvertrag ermöglicht eine Abrechnung der tatsächlich erbrachten Leistungen. Dadurch wird die Abrechnung transparent und Sie können auch den Umfang meiner Tätigkeit nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen erweitern. Für Vertragsgestaltung (z. B. Gewerberaum- mietverträge) oder die Ausarbeitung von Unter- nehmens-AGBs (z. B. für Verkauf und Werkleistungen, Online-Shops oder Web-Werbeverträgen ) ist daher auf ein Vergütungsvereinbarung in einer der folgenden Formen abzuschließen:

Pauschalberatungsvertrag := zeitlich befristete Tätigkeit mit einer bestimmten Anzahl von Wochenstunden; insb. angemessen bei einer Mehrzahl kleinerer Rechtsprobleme oder wenn bestimmtes Betriebs-Kow-How immer wieder erforderlich ist.

Vereinbarung eines Stundenhonorars := Zur Erstellung eines Vertrages oder Durchführung einer auf ein bestimmtes Projekt bezogenen Beratung.

Wir wollen für Sie die individuelle und passende Dienstleistung anbieten. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Kontaktadresse: [klicken Sie hier]

 
 
 
 

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