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Neu: Recht der Online-Auktionen

 

Bundesrechtsanwaltgebührenordnung (BRAGO), seit dem 01.07. 2004 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Wenn es nicht ohne rechtlichen Streit geht - z. B. bei Abmahnungen, Klagen, Vollstreckungen - ist anwaltlicher Rat geboten. Hierbei entstehen Kosten, die Sie im Erfolgsfall (und bei solventem Gegner) von dem Gegenüber zurückfordern können.   Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) stellt seit Mitte des Jahres 2004 grundsätzlich den Rahmen für die Abrechnungen von Anwälten und ihren Mandanten bereit. Sie ist auf Rechtsstreitigkeiten ausgerichtet. Demnach wird auch in dieser Kanzlei in Streitfällen grundsätzlich nach den Wert- und Tätigkeitsgebühren der RVG abgerechnet.

Ob sich ein Rechtsstreit lohnt, insbesonderer auch die erforderlichen Tatsachen beweisbar sind, kann meist erst nach der ersten rechtlichen Beratung sicher beurteilt werden. Diese erste Beratung kostet Verbraucher keinesfalls mehr als  190,-- EURO zzgl. Auslagen (§ 34 RVG).

Dieser Betrag wird auf die sonstigen Gebühren angerechnet, wenn soche entstehen. So können Sie die Risiken besser überblicken einschätzen und  Ihre Rechte effektiv durchsetzen. Die erste Beratung endet aber spätestens, wenn die Kanzlei für Sie nach außen - durch Schreiben, Kündigungen, Mahnungen, Klagen - tätig wird.

Für die Ausarbeitung eines Gutachtens liegt der Betrag - ohne besondere Vereinbarung - bei 250,- EURO

 

Wir wollen für Sie die individuelle und passende Dienstleistung anbieten. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.Informationen zu: Honorarverträgen

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