Hier führen wir eine Liste der Beratungsleistungen, die wir erbringen. Sofern Mandate aus Termingründen oder wegen der Entfernung nicht übernommen werden, versuchen wir aus unserem Netzwerk spezialisierte Kollegen
zu empfehlen. Manche Dienstleistungen können sinnvoll nur in einem
Netzwerk erbracht werden (Beispiele: Einbindung von AGB, Bestätigungsmeldungen, rechtssichere Gestaltung eines Web-Shops,
Schulungen) [ mehr hierzu ] |
Die Beratung von Fällen aus den Bereichen Abmahnungen, Software-Recht, Hardware- Entwicklung, Arbeitsrecht und
EDV, Internet- und Online-Recht
erfordert eine zunehmende Spezialisierung. Es gilt nicht nur mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten. Auch die Gesetze und Urteile in diesem Bereich führen zu erheblichem Wechsel. Erfahren Sie mehr über die Beratungstätigkeit der Kanzlei Exner ...
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Manche Tätigkeit läßt sich aber mit den pauschalen Gebühren der BRAGO nicht angemessen erbringen oder spiegeln die
beiderseitigen Interessen nicht annähernd wieder:Für den Einzelfall
gilt dann: Bezieht sich der “Fall” nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung, Mahnsache oder Vollstreckung und die BRAGO “paßt” daher nicht; der Aufwand für die Bearbeitung übersteigt den erstattungs- fähigen Betrag an Gebühren nach der BRAGO. In diesen Fällen sollte eine
Vergütungsvereinbarung geschlossen werden, wenn dies zulässig ist.
[mehr hierzu] Bei mehreren Fällen oder dauerhafter Beratung und Verhanlungen von Vertragsgestaltungen, Gestaltung von AGB und insb.
Lizenzen ist die BRAGO ebenfalls nicht ausreichend bestimmt. Für diese Fälle ist vorab ein Beratungsvertrag
ratsam, der Umfang und Kosten der beratenden Tätigkeit übersichtlich gestaltet.
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In Einzelfällen werden auch Schulungen und Vorträge
für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) angeboten. Diese verfügen meist nicht über eine eigene Rechtsabteilung und haben doch die vielfältigen rechtlichen Vorgben zu beachten. In der Regel bieten sich solche Schulungen in Kombination mit einem Check der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Mahnschreiben, etc. an.
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Anwälte sind Dienstleister. Doch auch Sie leben nur kurz von Luft und Liebe allein. Deshalb rechnen wir in der Regel nach Gebühren nach dem Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
ab. Dies soll eigene Kosten für die juristische Beratung, Bürokosten, Schreibarbeiten und Recherchen abdecken. Aber eine erste Beratung soll auch in Ihrem Interesse einen bestimmten Gebührenrahmen nicht überschreiten...
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