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Neu: Recht der Online-Auktionen

 

Beratung und Kosten

Hier führen wir eine Liste der Beratungsleistungen, die wir erbringen. Sofern Mandate aus Termingründen oder wegen der Entfernung nicht übernommen werden, versuchen wir aus unserem Netzwerk spezialisierte Kollegen zu empfehlen. Manche Dienstleistungen können sinnvoll nur in einem Netzwerk erbracht werden (Beispiele: Einbindung von AGB, Bestätigungsmeldungen, rechtssichere Gestaltung eines Web-Shops, Schulungen)
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Die Beratung von Fällen aus den Bereichen Abmahnungen, Software-Recht, Hardware- Entwicklung, Arbeitsrecht und EDV, Internet- und Online-Recht erfordert eine zunehmende Spezialisierung. Es gilt nicht nur mit der technischen Entwicklung Schritt zu halten. Auch die Gesetze und Urteile in diesem Bereich führen zu erheblichem Wechsel. Erfahren Sie mehr über die  Beratungstätigkeit der Kanzlei Exner ... [mehr hierzu]

Manche Tätigkeit läßt sich aber mit den pauschalen Gebühren der BRAGO nicht angemessen erbringen oder spiegeln die beiderseitigen Interessen nicht annähernd wieder:

Für den Einzelfall gilt dann: Bezieht sich der “Fall”  nicht auf eine gerichtliche Auseinandersetzung, Mahnsache oder Vollstreckung und die BRAGO “paßt” daher nicht; der Aufwand für die Bearbeitung übersteigt den erstattungs- fähigen Betrag an Gebühren nach der BRAGO. In diesen Fällen sollte eine Vergütungsvereinbarung geschlossen werden, wenn dies zulässig ist. [mehr hierzu]

Bei mehreren Fällen oder dauerhafter Beratung und Verhanlungen von Vertragsgestaltungen, Gestaltung von AGB und insb. Lizenzen ist die BRAGO ebenfalls nicht ausreichend bestimmt. Für diese Fälle ist vorab ein Beratungsvertrag ratsam, der Umfang und Kosten der beratenden Tätigkeit übersichtlich gestaltet. [mehr hierzu]

 

 

In Einzelfällen werden auch Schulungen und Vorträge für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) angeboten. Diese verfügen meist nicht über eine eigene Rechtsabteilung und haben doch die vielfältigen rechtlichen Vorgben zu beachten. In der Regel bieten sich solche Schulungen in Kombination mit einem Check der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Mahnschreiben, etc. an. [mehr hierzu]

Anwälte sind Dienstleister. Doch auch Sie leben nur kurz von Luft und Liebe allein. Deshalb rechnen wir in der Regel nach Gebühren nach dem Rechtanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Dies soll eigene Kosten für die juristische Beratung, Bürokosten, Schreibarbeiten und  Recherchen abdecken. Aber eine erste Beratung soll auch in Ihrem Interesse einen bestimmten Gebührenrahmen nicht überschreiten... [mehr hierzu]

 

 
 
 
 

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