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Urteile

EDV- / IT Recht

Provider haftet für den Inhalt von Websites
Ein Providers haftet für fremde Inhalte nur dann, wenn er diese gekannt hat. Diese Kenntnis muss der Anspruchsteller darlegen und beweisen. Die in § 5 TDG geforderte Kenntnis sei eine zusätzliche Voraussetzung für die Haftung, denn die Norm bezweckt die Verantwortlichkeit für fremde Inhalte einzuschränken. (BGH - Urteil vom 23.9.2003, Az. VI ZR 335/02)
 Mehr hierzu: Pressemitteilung des BGH vom 23.09.2003, Fundstelle:
www.bundesgerichtshof.de
Rechtstipp: Auch vor der Inanspruchnahme einer Providers empfiehlt sich derzeit eine anwaltliche Abmahnung. [
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Deep-Links dürfen veröffentlicht werden
Internetsuchdienste dürfen Nutzern zu bestimmten Themengebieten und Suchanfragen frei im Internet zugängliche Artikel und gleichzeitig die direkt auf den jeweiligen Artikel führende URL (sog. Deep-Link) auflisten. Die Umgehung von Werbeeintragungen auf der Startseite des den jeweiligen Artikel verletze weder urheberrechtlichen Befugnisse an den Artikeln, noch die Rechte an den Datenbanken, in denen die Artikel für den Internetzugriff gespeichert seien. Auch ohne den Internetsuchdienst könne ein Nutzer unmittelbar auf eine im Internet öffentlich zugängliche Datei zugreifen. Der Schutz der Einnahmen für die Werbung auf den Startseiten rechtfertige nicht, dass nur der umständliche Weg über die Startseiten gegangen werde und die Möglichkeiten der Hyperlinktechnik ungenutzt blieben. (BGH, Urteil vom 17.07.2003 - I ZR 259/00 - "Paperboy")
Mehr hierzu: Pressemitteilung des BGH vom 18.07.2003 Fundstelle:
www.bundesgerichtshof.de
Meine Ansicht & Anwender-Tipp finden Sie [
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© 2002, 2003 Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel - optimiert für Netscape

 

Namen und Kennzeichen im Internet - insb. "Künstlernamen"
Der Träger eines bürgerlichen Namens kann gegenüber einem Dritten, der denselben Namen als Alias - Namen für seine Internetpräsenz verwendet, verlangen, dass dieser den Namen nicht als Internet-Adresse benutzt (Unterlassungsanspruch). Die Verwendung eines fremden Namens als Internet-Adresse stelle einen unbefugten Namensgebrauch dar, den der Träger des Namens untersagen lassen könne. Das Namensrecht schützt zwar Pseudonyme, wenn der Träger des angenommenen Namens im Verkehr unter diesem Namen bekannt sei, dass er also mit diesem Namen Verkehrsgeltung erlangt habe. Dies sei bei einer bloßen Registrierung des Namens als Domain nicht der Fall. (BGH, Urteil vom 24.06.2003, Az. I ZR 296/00 - "Maxem")
Mehr hierzu: Pressemitteilung des BGH vom 27.06.2003 Fundstelle:
www.bundesgerichtshof.de
Meinen Rechtstipp finden Sie [
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Widerrufsrecht im Fernabsatz trotz Fertigung nach Kundenwünschen
Dem Kunden, der einen PC nach seinen Wünschen zusammenbauen lässt, steht beim Fernabsatz ein Widerrufsrecht zu. Die Anfertigung von Waren aus vorgefertigten Standardbauteilen, die leicht und mit verhältnismäßig geringem Aufwand auch wieder getrennt werden können, stellt keinen hinreichenden Grund zum Ausschluss des Widerrufsrechts dar. (BGH, Urteil vom 02.04.2003, Az. VIII ZR 295/01)
Mehr hierzu: Pressemitteilung des BGH vom 02.04.2003 Fundstelle:
www.bundesgerichtshof.de
Meine AGB für einen Online Shop finden Sie [
hier] - prüfen Sie, anhand dieses Musters Ihre AGB. Das Schuldrechtsreformgesetz hat zwar das Fernabsatzgesetz in das BGB überführt: Die wesentlichen Regelungen sind aber gleich geblieben.

Werbung mit "umgekehrter Versteigerung" kein Wettbewerbsverstoß
Für jede Woche, die ein KfZ nicht verkauft wurde, wollte ein Händler einen "Preisnachlass" von 300,-- DM geben.Dies hat der BGH für zulässig erklärt, insb. weil keine so genannten Mondpreise oder Verschleierungen solcher überhöhten Preise erkennbar waren. Der BGH ist insoweit von seinem Urteil vom 20. März 1986 (Az. I ZR 228/83 - "Umgekehrte Versteigerung I") abgerückt. (BGH, Urteile vom 13.03.2003, Az. I ZR 146/00 und I ZR 212/00)
Mehr hierzu: Pressemitteilung des BGH vom 17.03.2003 Fundstelle:
www.bundesgerichtshof.de

Nehr zum Thema Werbung auf diesen Seiten: AGB Web-Werbung.

Beweislast für Nichtzahlung
Behauptet der Verkäufer bei einem sogenannten Handkauf („Ware gegen Geld“), er sei nicht bezahlt worden, muss er das beweisen. Dieser von den üblichen Beweisregeln abweichende Grundsatz kann auch auf die Anzahlung bei einem teilfinanzierten Kauf angewendet werden.
Das klagende Unternehmen konnte nicht nachweisen, dass dem Käufer der Computer ausgehändigt worden war, ohne dass er die sofort fällige Anzahlung von rund 1.000,- € bezahlt hatte. (Landgericht Coburg, Urteil vom 6.12.2002, Az: 32 S 121/02; rechtskräftig)
Mehr hierzu: Pressemitteilung des Landgerichts Coburg vom Datum: 19.12.2002 Fundstelle:
www.justiz-coburg.de.

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Telekommunikation und Datenschutz

Anwendungsbereich der Richtlinie über den Schutz personenbezogener Daten
Wird auf einer Internetseite auf verschiedene Personen hinzuweisen und diese entweder durch ihren Namen oder auf andere Weise erkennbar gemacht, stellt dies nach dem Gemeinschaftsrecht eine automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten dar. Eine solche Handlung ist nicht vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen, da diese Verarbeitung personenbezogener Daten weder unter die Kategorie der die öffentliche Sicherheit betreffenden Tätigkeiten noch unter diejenige ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten falle. (EuGH, Urteil vom 06.11.2003, Az. C-101/01)
Mehr hierzu: Pressemitteilung des EUGH vom 06.11.2003, Fundstelle:
www.curia.eu.int
Meine Ansicht : Diese Urteil wird umfangreiche Auswirkungen auf die Internet-Landschaft entfalten. Darstellungen von Firmen im Netz, Betreiber von Single-Börsen, usw. müssen nun weit mehr tun, als allgemeine "Privacy" - Erklärungen abgeben.

© 2002, 2003 Rechtsanwalt Siegfried Exner, Kiel - optimiert für Netscape

 

Schriftlichen Einspruch gegen zu hohe Telefonrechnung
Wer mit der Höhe seiner Telefonrechnung nicht einverstanden ist, muss das der Telefongesellschaft rechtzeitig schriftlich mitteilen. Ansonsten darf diese die Verbindungsdaten löschen. Folge: der Kunde kann die vermeintliche Unrichtigkeit kaum noch beweisen.
Das Landgericht Coburg verurteilte einen Privatmann zu fast 8.000 € Telefongebühren für fünf Monate. (Landgericht Coburg, Az: 13 O 159/01; rechtskräftig)
Mehr hierzu: Pressemitteilung des Landgerichts Coburg vom 29.01.2002, Fundstelle: 
www.justiz-coburg.de

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Wirtschaftsrecht

Geschäftspraxis einer bundesweit tätigen Unternehmensberatung sittenwidrig
Das Oberlandesgerichts (OLG) Celle hat die Klage einer bundesweit tätigen Unternehmensberatung auf Zahlung eines Honorars abgewiesen und zugleich dem beratenen Kunden einen Anspruch auf Schadensersatz zugebilligt. Das Gericht befand: Die erbrachten Leistungen seien im Wesentlichen wertlos und die jahrelang geübte Geschäftspraxis, den Kunden sofort bei Übergabe von Teilleistungen ein Anerkenntnis im Hinblick auf Grund und Höhe der geltend gemachten Rechnungsforderung unterzeichnen lassen, würden den Tatbestand der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung erfüllen. Das OLG hat damit die angewandten Geschäftsmethoden der Klägerin als eine Form der Wirtschaftskriminalität gewertet hat. Die Geschäftspraxis sei darauf gerichtet, ein überhöhtes Honorar von 370 DM je Stunde für nahezu wertlose Arbeiten zu fordern. Der Senat hat im Streitfall das Vorliegen der objektiven Voraussetzungen des Betrugs (§ 263 StGB) festgestellt. (OLG Celle, Urteil vom 23.10.2003, Az.: 16 U 199/02)
Mehr hierzu: Pressemitteilung des OLG Celle vom 30.10.2003, Fundstelle:
www.olg-celle.de

Haftung von Vor- und Nachunternehmer
Erstellen zwei Unternehmer gemeinschaftlich eine Leistung und ist diese Fehlerhaft, so haften sie gesamtschuldnerisch für die Beseitigung dieser Mängel, wenn diese Mängel nur einheitlich beseitigt werden können. Dies hat der BGH in einem Rechtsstreit entschieden, als bei einem Bau eines Einfamilienhauses Fehler bei den Maurerarbeiten und dem Verputz zu Rissen im Außenputz geführt hatten. (BGH, Urteil vom 26.06.2003, Az. VII ZR 126/02)
Mehr hierzu: ZIP 2003, 1456 - Internet Fundstelle:
www.bundesgerichtshof.de

Änderung der Rechtsprechung zu Vertragsstrafen bei Bauverträgen
Der BGH hat die bisher in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugelassene Höchstgrenze für Vertragsstrafen von 10% als unangemessen beanstandet. Dies gilt jedoch zunächst nur für besonders hohe Auftragssummen (größer 13 Mio DM = ca. 6,5 Mio €). Im vorliegenden Fall ging es um einen Auftragswert von 28,2 Mio DM und damit eine Vertragsstrafe von 2,82 Mio DM. Es bleibt abzuwarten, ob die Begrenzung auf 5% des Auftragswertes sich nunmehr schrittweise auf "kleinere" Auftragssummen ausdehnt. (BGH Urteil vom 23.01.2003, Az. VII ZR 210/01)
Mehr hierzu: Pressemitteilung des BGH vom 25.03.2003 Fundstelle:
www.bundesgerichtshof.de

Erteilung eines Werbeauftrags durch Auszubildende
Wer für die Firma seines Arbeitgebers einen Werbeauftrag erteilt, kann selbst zur Bezahlung verpflichtet werden, wenn er nicht bevollmächtigt ist.
Das LG Coburg kam nach Beweisaufnahme zugunsten der beklagten Auszubildenden zu dem Ergebnis, dass die Beklagte dem Vertreter der Werbefirma vor der Unterschrift mitteilt hatte, nicht zur Unterschrift berechtigt zu sein. Deshalb sei ihre Haftung ausgeschlossen. (Landgericht Coburg, Urteil vom 26.7.2002, Az: 32 S 69/02; rechtskräftig)

Mehr hierzu: Pressemitteilung des Landgerichts Coburg vom 20.8.2002 Fundstelle: www.justiz-coburg.de

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Maritimes Recht

Staatliche Beihilfen im Seeverkehr
Die EU-Kommission will mit neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen im Seeverkehr ein günstiges Steuerumfeld für Schiffseigner sichern, um der in Form von offenen Registern und Billigflaggen agierenden internationalen Konkurrenz begegnen zu können. Hierfür können Nachlässe bei Steuern und Sozialabgaben für Seeleute gewährt und Instrumente wie Tonnagesteuerregelungen oder Ausbildungsbeihilfen eingesetzt werden. Die Richtlinien wurden erlassen, um im Binnenmarkt einheitliche und zugleich effektive Bestimmungen zu schaffen. Den Mitgliedstaaten steht es demnach frei, die Seeverkehrswirtschaft weiterhin mit Steuererleichterungen zu unterstützen. Im Ergebnis solle so ein Beitrag zur Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und Qualität der Gemeinschaftsflaggen geleistet werden. (Pressemitteilung der EU-Kommission vom 30.10.2003)
Mehr hierzu und Hintergründe finden Sie unter:
http://www.eu-kommission.de

Urlaubsanspruch eines Kapitäns bei Seedienstuntauglichkeit

Ein seit 1999 dauerhaft seeuntauglicher Kaptiän hatte Urlaubsgewährung verlangt, weil die Beklagte ihn nicht - wie sonst teilweise für beschäftigte Kapitäne praktiziert - zur Beaufsichtigung im Schiffsneubau eingesetzt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) befand, dass Arbeitsunfähigkeit eine Urlaubsgewährung ausschließe (§ 58 Satz 1 SeemG, entspricht § 9 BUrlG). Die Beklagte war auch nicht verpflichtet, den Kläger bei der Beaufsichtigung von Schiffsneubauten einzusetzen und durch Urlaubsgewährung von dieser Tätigkeit zu befreien, denn ein solcher Arbeitsplatz war nicht verfügbar. (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2003, Az. 9 AZR 423/02)

Mehr hierzu: Pressemitteilung des BAG 47/03 - Fundstelle: www.bundesarbeitsgericht.de

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Sonstiges

Marken- und Kennzeichenrecht bei Filmtitel und Roman ("Winnetous Rückkehr)
Dem Verlag der Romane steht kein Recht gegen eine Filmproduzentin zu, die Verwendung des Titels zu untersagen. Der BGH hat keine Verwechslungsgefahr bei den beiden Titeln erkannt. Die Bekanntheit der Figur strahle nicht auf den Schutz des Romantitels aus. (BGH, Urteil vom 24.01.2003, Az. I ZR 171/00)
Mehr hierzu: Pressemitteilung des BGH vom 24.01.2003 Fundstelle:
www.bundesgerichtshof.de

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