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BVerwG: Keine Rundfunkgebühr für Internet-PC als Zweitgerät – GEZ unterliegt
Für Zweitgeräte auf demselben Grundstück ist laut Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) keine Rundfunkgebühr zu entrichten. Dies hat das oberste Verwaltungsgericht nun entgegen der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) entschieden. Damit werden voraussichtlich auch zwei Klagen der Kanzlei Exner zugunsten der Mandanten ausfallen. Auch RA Exner hatte bereits auf den Sinn und Zweck der Gebührenbefreiung nach § 5 Abs. 3 RdFunkGebStV der ständigen Praxis der GEZ widersprochen. Das VG Schleswig hatte aber die Verfahren bereits in 2009 ausgesetzt, um eine Grundsatzentscheidung abzuwarten. Sehr zum Nachteil der Rundfunkteilnehmer, die nun hoffentlich alle die zu viel entrichteten Gebühren durch die GEZ erstattet bekommen.
Das VG Hamburg hatte ebenso entschieden und ohne Verfahren auszusetzen, wie dies in Schleswig-Holstein der Fall war. (VG Hamburg: Anfechtungsklage gegen GEZ-Gebühren-Bescheid erfolgreich (Internetfähiger PC bei Anwälten – VG Hamburg, Urteil vom 28.01.2010, 3 K 2366/08)
Das aktuelle Urteil: BVerwG 6 C 15.10, 45.10 und 20.11 – Urteile vom 17.08.2011
(Musik-)Tauschbörsen und filesharing: Angespannte Rechtslage!
Die nachfolgenden Artikel hat Rechtsanwalt Exner auf www.jur-blog.de zum Thema (Musik-)Tauschbörsen und filesharing eingestellt:
LG Darmstadt: Keine Akteneinsicht bei filesharing im Internet (Musiktauschbörsen)
LG Darmstadt, Beschluss vom 20.04.2009, Az. 9 Qs 99/09 – Red. Leitsätze: Keine Akteneinsicht gemäß § 406e StPO bei Filesharing im Internet (Musiktauschbörsen im Internet), wenn es sich um eine bagatellartige Rechtsverletzung handelt.
Unbeschadet der Frage, ob die Vorschrift des § 101 UrhG n.F. in die Abwägung nach § 406e StPO einzubeziehen und somit Akteneinsicht allein bei [...]
Landgerichts München I, Urteil vom 28.05.2009, Az. 7 O 17548/08; n. rkr. – 26.350.000 Euro Vertragsstrafe für die Hersteller eines Decoders für das “Schwarzsehen” von Premiere wurden von dem PayTV-Sender verlangt. Doch das angerufene LG München sah die Voraussetzungen für die Unterlassung und die Zahlung der Vertragsstrafe als nicht gegeben. Nach dem Jubel der GEMA [...]
In einer PM 23.06.09 der GEMA wird der beim LG Hamburg akzeptierte hohe Streitwert von 24 Mio. Euro im Fall des Filesharing-Anbieters RapidShare als Erfolg gewertet. Dass regelmäßig die Verwertungsgesellschaft GEMA mit solchen Urteilen Wegbereiter für Abmahner und hohe Schadensersatzforderungen auch einzelner filesharer wird, klingt nur am Rande an. Dagegen kündigt RapidShare schon den Gang [...]
OLG Oldenburg, Beschluss vom 08.05.2009, Az. 1 Ss 46/09 – Gegenwärtig werden sowohl zivilrechtlich von Abmahnern und strafrechtlich von Staatsanwaltschaften (meist nach entsprechenden Anzeigen) Teilnahmen an Tauschbörsen verfolgt. Dabei wird kaum der Download und Besitz von Dateien angegriffen, sondern regelmäßig der gleichzeitige Upload der Dateien. Zumindest für die strafrechtlichen Vorgänge ist jedoch Absicht bzw. Vorsatz [...]