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BGH: Host-Provider soll für Blog-Eintrag haften

25.10.2011 – BGH akutell | In einer Pressemitteilung zum Urteil des BGH vom 25. Oktober 2011 (Az. VI ZR 93/10) hat das oberste Zivilgericht die Haftung von Hostprovidern für die Verletzung von Persönlichkeitsrechten (hier: durch einen Blog-Betreiber) ausformuliert und m.E. erheblich erweitert. Die genauere Analyse der Aussagen ist dringend erforderlich, da die technischen und rechtlichen Voraussetzungen die der BGH hier annimmt, wohl mit Recht äußerst fraglich erscheinen.

RA Exner: Für viele Host-Provider wird diese Entscheidung mindestens eine Anpassung der eigenen AGB erfordern.

 

BGH: Verantwortlichkeit eines Hostproviders für einen das Persönlichkeitsrecht verletzenden Blog-Eintrag

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verbreitung einer ehrenrührigen Tatsachenbehauptung im Internet auf Unterlassung in Anspruch.

Die Beklagte mit Sitz in Kalifornien stellt die technische Infrastruktur und den Speicherplatz für eine Website und für die unter einer Webadresse eingerichteten Weblogs (Blogs) zur Verfügung. Hinsichtlich der Blogs, journal- oder tagebuchartig angelegten Webseiten, fungiert die Beklagte als Hostprovider. Ein von einem Dritten eingerichteter Blog enthält unter anderem eine Tatsachenbehauptung, die der Kläger als unwahr und ehrenrührig beanstandet hat.

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