1. Für die Werbung werden wöchentlich zum 15. eines jeden Monats Zahlungen von dem Kunden an FIRMA AG geleistet.
2. Die Höhe dieser Zahlung beträgt, einschließlich der zu zahlenden Mehrwertsteuer von
derzeit 16%, 0,15 DM je 1000 Besucher der Internetseite der FIRMA AG, mindestens aber 100 DM.
3. Die FIRMA AG kann die Vergütung nach Ablauf von 4 Wochen Vertragslaufzeit anpassen.
Änderungen der Preise gelten auch
[... Wirkungen für laufende Aufträge,...]
§ 9 Werbemittler und Werbeagenturen
1. Werbemittlern und Werbeagenturen wird eine Mittlerprovision von 15% auf den vermittelten Auftragswert gewährt. Sie sind verpflichtet, die Preise der FIRMA AG bei ihren Angeboten,
Verträgen und Abrechnungen mit den Endkunden zu übernehmen. Die gewährte Mittlerprovision darf an den Endkunden nicht – auch nicht teilweise – weitergegeben werden.
2. Die Abtretung oder der Weiterverkauf von Ansprüchen aus dem Werbevertrag durch den Kunden ist nicht zulässig.
[... Konzernrabatte, ...]
§ 10 Gewährung von Rabatten
1. Dem Kunden werden Rabatte eingeräumt, wenn die Gesamtheit aller Aufträge innerhalb des Berechnungszeitraums von einem Kalenderjahr bestimmte Mengen überschreitet. Grundlage
für die Rabattierung sind dabei alle in diesem Berechnungszeitraum erscheinenden Anzeigen.
2. Ein Rabatt kann nur gewährt werden, wenn vor Erteilung des Web-Werbeauftrags eine
Rahmenvereinbarung geschlossen wird, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Mit dem Erscheinen der ersten Anzeige tritt die Rahmenvereinbarung in Kraft. Solche
Rahmenvereinbarungen haben zum Inhalt, dass der Besteller innerhalb des oben genannten Zeitraums 12-mal eine Web-Werbung für eine Vertragslaufzeit bestellt. Die eingeräumten Rabatte betragen dann 3%.
3. Wird die Werbemenge nach der Rahmenvereinbarung nicht abgefordert, so hat der Kunde den Differenzbetrag zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme
entsprechenden Nachlass zurückzuerstatten. Dies gilt nicht, wenn die FIRMA AG die Nichterfüllung der Rahmenvereinbarung zu vertreten hat.
4. Ein Konzernrabatt wird nicht gewährt.
5. Ein Konzernrabatt auch für Tochtergesellschaften wird nur gegen vorherigen schriftlichen Nachweis einer Kapitalbeteiligung von mindestens 50% gewährt. Die Möglichkeit zur
Ablehnung von Anzeigenkollektiven wird hierdurch nicht berührt.
§ 11 Gültigkeit von Preisen
Die Gültigkeit der in diesem Vertrag genannten Preise, Rabattangebote und Sonderkonditionen
ist auf die Zeit bis zum 01.01.2001 beschränkt.
§ 12 Unterrichtung des Kunden
Die FIRMA AG unterrichtet den Kunden spätestens mit der Rechnungslegung durch
Auswertung der Zugriffe auf seine Internetseite bzw. die erfolgten Weiterschaltungen auf die Seiten des Kunden über die Wirksamkeit der Werbemaßnahme.
§ 13 Fälligkeit von Zahlungen und Verzug
1. Die Gebühren für die Einrichtung und Darstellung der Web-Werbung sind spätestens nach ihrer Abnahme, die laufenden Zahlungen für die Web-Werbung sind spätestens nach Abnahme
und dem Beginn des jeweiligen festgelegten Zeitraums fällig.
2. Im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden ist die FIRMA AG berechtigt, einen
Verzugsschaden in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass der
FIRMA AG infolge des Verzugs kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Der zu zahlende Verzugsschaden ermäßigt sich dann entsprechend.
§ 14 Mitwirkungspflichten des Kunden
1. Der Kunde prüft die ordnungsgemäße Ausführung seiner Bestellung innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der schriftlichen Mitteilung über die Fertigstellung seitens der FIRMA AG. Er wird
die ordnungsgemäße Leistung der FIRMA AG innerhalb der Prüfungsfrist abnehmen.
2. Geht die Erklärung über den Abschluss der Arbeiten und die Verfügbarkeit der Werbefläche
dem Kunden nicht zu, so gilt für den Lauf der Frist nach Abs. 1 anstelle des Zeitpunkts der Mitteilung der Zeitpunkt, zu dem der Kunde billigerweise von den Leistungen hätte Kenntnis nehmen müssen.
3. Der Kunde hat als Mitwirkungspflicht die Web-Werbevorlage zeitgerecht und in entsprechend digitalisierter Form zur Verfügung stellen. Soweit die FIRMA AG dem Kunden
nochmals zur Klärung erforderlicher Rückfragen Entwürfe unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit zurücksendet, gelten die Entwürfe mit
Ablauf der Frist als genehmigt, soweit die FIRMA AG keine Korrekturaufforderung erhält.
4. Das Einhalten einer vertraglichen Frist ist immer von der rechtzeitigen technischen
Umsetzung durch den Provider abhängig.
[...Höhere Gewalt, unwesentliche Beeinträchtigungen ...]
§ 15 Beachtung gesetzlicher Vorschriften, Schutzrechte Dritter
1. Die Parteien verpflichten sich, auf ihren Internetseiten alle Gesetze zu beachten, insbesondere die Vorschriften des Strafrechts, des Datenschutzrechts, des Urheberrechts und
des Markenrechts. Der Kunde hat diese Gesetze zudem bei der unterbreiteten Werbevorlage zu beachten.
2. + 3. [... Freistellungserklärung und Haftungsregelung]
4. Die FIRMA AG verwendet die vom Kunden eingereichten Vorlagen zur Werbung gemäß den vertraglichen Vorschriften unter der Voraussetzung, dass dieser über das für den Auftrag
erforderliche Nutzungsrecht verfügt und keine Rechte Dritter entgegenstehen oder dass die Verwendung des Materials durch Rechte Dritter eingeschränkt ist. Werden dem Kunden
nachträglich solche Verletzungen von Nutzungsrechten, z. B. durch Abmahnungen Dritter bekannt, so wird er die FIRMA AG unverzüglich darüber informieren. Der FIRMA AG stehen
dann die Rechte entsprechend Abs. 2 zu.
5. [... Rechtsfolge von Verstößen...]
6. [... Kündigung aus wichtigem Grund]
§ 16 Gewährleistung und Haftung
1. Schadensersatzansprüche des Kundes aus positiver Forderungsverletzung und aus der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sind ausgeschlossen. Der Kunde ist
verpflichtet, als Werbevorlage eingereichtes digitalisiertes Material durch Datensicherung gegen Verlust oder Veränderung – sei es bei dem Transport oder durch Bearbeitung durch die FIRMA
AG selbst – zu schützen. Die FIRMA AG haftet nicht auf Ersatz oder Beseitigung von Schäden z. B. wegen Verlustes oder fehlerhafter Verarbeitung von Daten an überlassenen
Werbevorlagen. Die FIRMA AG haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, ebenfalls nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter, für
sonstige mittelbare Schäden oder Folgeschäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet FIRMA AG nur im Rahmen wesentlicher Vertragspflichten (deren Einhaltung für die Erreichung des
Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) oder bei Verzug und Unmöglichkeit.
[... Begrenzung, Verzug und Unmöglichkeit, Abnahme, untypische Schäden ...]
§ 17 Datenschutz und Geheimhaltung
Sämtliche von dem Kunden erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im erforderlichen
Rahmen der Ausführung der Bestellung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen und Zusteller weitergegeben, bzw. an Banken zur Abrechnung.
§ 18 Mitteilungen
1. Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach
Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
2. In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung
umgangen werden, d. h., sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des
Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
3. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet. Auf Wunsch des Kunden wird ein Verschlüsselungsverfahren (PGP) verwendet.
4. Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren.
§ 19 Sonstige Bestimmungen
1. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem
Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrags, die Anwendung deutschen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Vertragssprache ist deutsch.
3. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird STRASSE, PLZ, ORT vereinbart.
4. Gerichtsstand wird allein am zuständigen Gericht für den Erfüllungsort vereinbart, wenn der
Kunde zu den Kaufleuten im Sinne von § 38 ZPO gehört, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand
in der Bundesrepublik Deutschland hat.
§ 20 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmung dieses Vertrags nichtig oder unwirksam sein oder werden, so
bleiben die Vertragsbedingungen im Übrigen wirksam.
AGB-Version 1.0 Stand: 07.08.2000
Anlage 1 zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der FIRMA AG
Die Werbevorlage, die der FIRMA AG rechtzeitig vor Beginn der Werbelaufzeit vom Kunden vorgelegt wird, muss die im Folgenden aufgezählten Formate aufweisen:
I. Größenformate
in Pixel:
- 640 x 840
- 800 x 600
- 1024 x 768
- 1600 x 1200
in Abmessungen:
- DIN A 4 (21 cm x 29, 7 cm)
- letter size (21,6 cm x 27, 9 cm)
- legal format (21,6 cm x 35,6 cm)
- ...
II. Dateiformate
- HTML 3.0, gif, jpg
- HTML 4.0, gif, jpg
- DHTML
- XML
- JavaScript
- Java
- PDF
- SWF (Flash)
- SVG
- QuickTime
- WAV
- MPEG-3
- MPEG-4
- ASF, WMA, WMV, ASX (Windows Media Technologies)
- ra,rv (RealSystem) und SMIL
- Perl/CGI-Script
- ...
III. Maximale Dateigröße
... kB
Abweichungen von den vorgegebenen Werten können nur im Ausnahmefall von der FIRMA AG
berücksichtigt werden. Sie sind rechtzeitig mitzuteilen und können bei zusätzlichem Aufwand nur gegen Vergütung der entstehenden Mehrkosten berücksichtigt werden.
Anlage 1, Version 1.0
Stand: 07.08.2000
Fundstelle: