1. Der Käufer prüft die ordnungsgemäße Übertragung der Domain. Er hat die Domain abzunehmen und entsprechenden Speicherplatz bereitzustellen und eine weitere Konnektierung zu gewährleisten.
2. Der Käufer hat die aktive Website der Anbieterin innerhalb von 20 Tagen nach Übertragung der Zugangsmöglichkeiten auf die Website abzunehmen und auf etwaige Fehler im Seitencode
zu prüfen. Die Anbieterin stellt hierzu eine digitale Kopie der Site auf einem dauerhaften Datenträger spätestens zum Zeitpunkt der Übertragung der Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung.
§ 7 Verzug, vertragliche Fristen und Unmöglichkeit
1. Im Fall des Zahlungsverzugs des Käufers ist die Anbieterin berechtigt, einen
Verzugsschaden in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten. Der Käufer hat das Recht nachzuweisen, dass der
Anbieterin infolge des Verzugs kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Der zu zahlende Verzugsschaden ermäßigt sich dann entsprechend.
2. Das Einhalten einer vertraglichen Frist
ist durch die rechtzeitige technische Umsetzung insbesondere durch den oder die Provider als Dritte bedingt. Dies gilt nicht, soweit eine Partei
die Verzögerung zu vertreten hat, weil sie selbst die technische Umsetzung zu besorgen hat oder weil sie eine Erklärung nicht oder verspätet abgibt oder nicht ausreichend auf die
technische Umsetzung hinwirkt.
3. Hängt die Bereitstellung von einem Dritten ab und scheitert diese Bereitstellung aus
Gründen, die weder die Anbieterin noch der Käufer zu vertreten haben, steht keiner Partei ein Recht auf Schadensersatz aus diesem Grunde zu. Gleiches gilt, wenn aufgrund von höherer
Gewalt oder anderen Ereignissen die Bereitstellung wesentlich erschwert oder unmöglich wird und keine Partei dies zu vertreten hat. Zu solchen Ereignissen zählen insbesondere Feuer,
Überschwemmung, Arbeitskampf, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen, die nicht Betriebsrisiko sind. Die jeweilige Partei wird in den genannten Fällen unverzüglich den
Vertragspartner über die Beeinträchtigung informieren.
4. Unwesentliche Beeinträchtigungen, insbesondere durch technische Störungen oder
notwendige Wartungsarbeiten, die keine Partei zu vertreten hat, berechtigen nicht zum Rücktritt oder Schadensersatz. Die jeweilige Partei wird in den genannten Fällen unverzüglich
den Vertragspartner über die Beeinträchtigung informieren.
5. Wird die Übertragung der Rechte durch Ummeldung aufgrund tatsächlicher oder rechtlicher Gründe verzögert
und ist dies von keiner der Vertragsparteien zu vertreten, so verpflichtet sich die Anbieterin, die Domain für den Käufer, so lange dies erforderlich und zumutbar ist,
treuhänderisch zu verwalten. Sie wird den Käufer dabei unterstützen, die Domain zu nutzen. Die entstehenden Kosten trägt der Käufer. Die Parteien werden sich umgehend über eine
Vergütung für die von der Anbieterin erbrachten Leistungen einigen und dabei die zu diesem Zeitpunkt gültigen Marktpreise für entsprechende Leistungen zugrunde legen.
§ 8 Gesetzliche Vorschriften, Freistellung und Sperre
1. Die Parteien verpflichten sich alle Gesetze zu beachten, insbesondere die Vorschriften des
Strafrechts, des Datenschutzrechts, des Urheberrechts und des Markenrechts.
2. + 3. [Haftungsregelung und Freistellungserklärung]
4. Soweit ein Verstoß nach den vorgenannten Absätzen vorliegt, ist der Käufer berechtigt, die betroffenen Inhalte unkenntlich zu machen oder zu sperren. Das Recht zur Kündigung aus
wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 9 Gewährleistung und Haftung
1. Die Anbieterin haftet in Bezug auf die Domain, gleich aus welchem Rechtsgrund, nicht für
entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder Schäden aus Ansprüchen Dritter. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Anbieterin nur im Rahmen wesentlicher Vertragspflichten
(deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) oder bei Verzug und Unmöglichkeit.
2. Die Anbieterin haftet in Bezug auf die Domain weiterhin nicht
für [... weitere Haftungsbegrenzung, der vollständige Text kann über den Autor bezogen werden ...].
3. Die Anbieterin haftet nicht für Schäden, mit deren Entstehen im Rahmen dieses Vertrags
nicht gerechnet werden musste. Untypische und unvorhersehbare Schäden werden also von der Haftung nicht erfasst.
§ 10 Datenschutz, Geheimhaltung und Vertragsstrafe
1. Sämtliche von den Parteien erhobenen persönlichen Daten werden vertraulich behandelt.
2. Die Anbieterin verpflichtet sich, über diesen Vertrag und die hierin enthaltenen Informationen
bis zum 01.06.2001 Vertraulichkeit zu bewahren. Sie wird entsprechende Vorkehrungen treffen. Für den Fall, dass die Anbieterin diese Verpflichtung schuldhaft verletzt, wird eine
Vertragsstrafe in Höhe von 1000 Euro vereinbart. Dies schließt nicht aus, dass weitere Schadensersatzansprüche durch den Käufer geltend gemacht werden oder er Unterlassung
weiterer Zuwiderhandlungen verlangen kann.
§ 11 Mitteilungen per E-Mail
1. Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie
die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
2. In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen Kopf- und Identitätsdaten nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden; d.h. sie muss den Namen und die E-Mail-Adresse des
Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser
Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
3. Für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht
gewährleistet. Auf Wunsch des Käufers wird das Verschlüsselungsverfahren <Name eines Verschlüsselungsverfahrens, z. B. PGP> verwendet.
§ 12 Sonstige Bestimmungen
1.
Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis, gegenwärtiger wie auch zukünftiger nach Erfüllung des Vertrags, die Anwendung deutschen Rechts
, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Vertragssprache ist deutsch.
3. Als Erfüllungsort für alle beiderseitigen Leistungen aus dem Vertrag wird der Sitz der Anbieterin vereinbart.
4. Gerichtsstand wird allein am zuständigen Gericht für den Erfüllungsort vereinbart, wenn die Anbieterin zu den Kaufleuten im Sinne von § 38 ZPO gehört, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
5. Sollten einzelne Bestimmung dieses Vertrags nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleiben die Vertragsbedingungen im Übrigen wirksam.
Kiel, den 24.03.2001
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Unterschrift der Anbieterin
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Unterschrift des Käufers