BGH: Rückschlag für Software-Gebrauchthandel oder Haftung für Microsoft (OEM-Version Windows 2000 mit Echtheitszertifikaten)
Aktuelle Mandanteninformation | Ein erstes Urteil des BGH in dem jahrelangen Streit um die Zulässigkeit des Verkaufs von “gebrauchter Software”: Nach dem aktuellen Urteil des BGH vom 6.10.2011 (I ZR 6/10 – Echtheitszertifikat) kann Microsoft den Vertrieb von Software und Echtheitszertifikaten dann verbieten, wenn das Echtheitszertifikat vom Computer gelöst wird und mit einer Recovery-CD verkauft wird.
Anm. RA Exner: (1) Auch wenn der Computer inzwischen zerstört oder hoffnungslos veraltet ist auf dem das Echtheitszertifikat angebracht ist: Der Verkauf des Computers MIT der gebrauchten Software scheint nach dem Urteil des BGH dann zulässig zu sein. Ein für die Praxis merkwürdig anmutendes Ergebnis.
(2) Wenn der Käufer einer Computers mit Echtheitszertifikat die Recovery-CD vom Händler erhalten hat, soll der Gebraucht-Käufer doch die ursprüngliche Gewähr ALLEIN im Computer verkörpert sehen? Also aus einer praktischen Sicht wäre doch eher zu vermuten, …
LG Düsseldorf verbietet Samsung Galaxy Tab 10.1 in Europ
Mit dem Tablet-PC Geschmacksmuster Wettbewerber ausgebremst – Diese Urteil des LG Düsseldorf hat Furore gemacht und es bis in die Nachrichten fast aller Sender zur besten Sendezeit geschafft: Auf Antrag zugunsten des Apple-iPad wurde der Verkauf des Konkurrenzproduktes von Samsung untersagt. Dies steht vor dem Hintergrund des künftigen Verkaufs des Nachfolgemodells. des iPad 2. Zudem ist im Herbst und vor dem Weihnachtsgeschäft die Nachfrage nach hochwertigen Elekrtonik-Produkten dieser Art besonders hoch.
Das Urteil des LG Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig und wird der nächsten Instanz zur Überprüfung vorgelegt.
Kampf um den Markt: Am Ende steht im Streit zwischen den Elektronik-Giganten der Kunde und Verbraucher schlecht da. So kann er aufgrund der derzeitigen Verfügung nicht am Markt ein weiteres vergleichbares Alternativprodukt auswählen. Ebenso sind auch die Preisdifferenzen zwischen dem iPad und dem Galaxy 10.1 wohl nicht unerheblich. Mit den Mitteln des Rechtsstreits kann ein Wettbewrb eben auch auf Kosten der Kunden und eine freie Marktenscheidung auf Nachfragerseite verhindert werden. Man muss als Verbraucher und Kunde nicht dem Wirtschaftliberalismus anhängen, um diese Folgen der Entscheidung zu bedauern. Zudem sind wohl auch rechtliche Zweifel angebracht, die später zu erörtern sein werden….
Hier der Tenor der Entscheidung: